Schon 1974 wurde der Landschaftsteil Bückeburg-West-Sandfurth unter Schutz gestellt.
1989 wurde die heute noch gültige Verordnung für das LSG erlassen. Dieses Gebiet zeichnet sich neben zahlreichen naturschutzfachlichen Kriterien wie den Röhrrichtbeständen der Hofwiesenteiche und den naturnahen Bachlauf des Sandfurths durch eine hohe Landschaftsvielfalt aus - es ist eine durch Gehölzgruppen und Hecken gegliederte Feldflur mit freiem Blick zu den Waldrändern.
Im Naturschutzgesetz ist das Landschaftsbild ein gleichwertiges Schutzgut wie der Schutz von Tieren - z.B. Feldhamstern oder Fledermäusen und Pflanzen.
Der Bau des 27 m hohen Hochregallagers beeinträchtigt das Landschaftsbild; es kommt zu einer Betroffenheit des Landschaftsschutzgebietes und er ist mit dem Schutzzweck nicht vereinbar – so formuliert es der Landkreis Schaumburg in seinen Unterlagen zur Teillöschung des Landschaftsschutzgebietes.
Schon bei der Ansiedlung von Bauerngut im Hasengarten vor über 30 Jahren wurde eine Teillöschung des Landschaftsschutzgebietes durchgeführt. Aber mittlerweile ist leider vieles eingetreten, worüber man sich damals noch keine Gedanken machte.
Der Klimawandel ist da - wir merken es an den Hitzeperioden, der Dürre, dem Waldsterben und an der erschreckenden Hochwasserkatastrophe dieses Sommers in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen.
Wir sind die erste Generation, die die Auswirkungen des Klimawandels zu spüren bekommt und die letzte, die noch etwas dagegen unternehmen kann. Der Verlust der Artenvielfalt ist die zweite Herausforderung unserer Zeit –wir sehen ihn an den auch nach langen Autofahrten insektenfreien Windschutzschutzscheiben u. z.B. an der Abnahme der Feldlerchenpopulation um mehr als 50%.
Die geplante Versiegelung von ca. 40.000 qm wertvollen Bodens führt zu weniger CO2 –Bindung und weniger Wasserspeicherung; dadurch wird hochwertiger Naturraum zerstört und ein schon eingeschränkter Lebensraum weiter zersiedelt.
Raumordnungsverfahren haben das Ziel, die knappe Ressource Fläche unter naturschutzfachlichen, wirtschaftlichen und verkehrlichen Aspekten einzuteilen – in Natur u. Landschaftsschutzgebiete, Wohngebiete und Gewerbegebiete. Raumplanung macht man nicht für die Schublade, diese Einteilungen sind bindend. Landschaftsschutzgebiete sind keine Reserveflächen für Industrie und Gewerbeansiedlungen. Wirtschaftsentwicklung muss heute unter nachhaltigen Bedingungen gedacht werden. Sie darf nicht zu stetig weiteren Flächenversiegelungen in wertvollen Naturräumen führen. Für das Hochregallager muss ein anderer Standort gesucht werden.
Die von Bauerngut angestrebte unmittelbare Nähe des Logistikzentrums zum Produktionsstandort ist nicht zwingend notwendig. Nach Angaben von Bauerngut sollen im Hochregallager auch solche Waren von anderen Herstellern angeliefert und gepackt werden, die bislang direkt an die Läden ausgeliefert werden. Ein verkehrstechnisch gut erschlossener Alternativstandort brächte Emissionseinsparungen beim Anfahren der Fremdprodukte und beim Abtransport der fertiggepackten Lieferungen aus dem Logistikzentrum. Auch die am Hasengarten hergestellten Produkte müssen auf LKW verladen werden, sie können danach einige Kilometer weiter einen anderen Standort anfahren. Dieser Transport muss klimaneutral erfolgen mit Elektro - oder Wasserstoff-Antrieb - hierfür gibt es schon heute technische Lösungen, sodass dies für den doch innovativen EDEKA-Konzern machbar ist. Die Stadtverwaltung hätte vor 4 Jahren auf den Wunsch Bauernguts nach einer Erweiterungsfläche deutlich machen müssen, dass das Landschaftsschutzgebiet dafür nicht zur Verfügung steht. Ein Alternativstandort wäre damals sicher leichter zu finden gewesen.
Wirtschaftliche Entwicklungen dürfen nicht zu Lasten der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürgern durch weiter zunehmende Beeinträchtigungen der Naherholungsräume durchgeführt werden. Dieser massive Eingriff in Natur und Landschaft muss Bückeburg erspart bleiben.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist gegen die Teillöschung des Landschaftsschutzgebietes und unterstützt die Petition der Bürgerinitiative vollumfänglich.