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Schaumburg-Lippische Landeszeitung vom 01.02.2023

blau und kursuv: unsere Kommentare

Diverse Stellungnahmen zu Bauerngut

Neubau Hochregallager: Zweite Auslegung beendet / Keine Änderung der Pläne notwendig

VON RAIMUND CREMERS”

Die frohe Botschaft erscheint schon in der Untertitelzeile: Keine Änderung der Pläne notwendig. Praktisch ohne die Stellungnahmen gelesen zu haben!

“Im Rahmen der öffentlichen Auslegung zu den Planungen des Hochregallagers von „Bauerngut“ sind noch einmal diverse Stellungnahmen eingegangen. Die Stadt geht aber davon aus, dass keine erneute öffentliche Auslegung und Beschlussfassung notwendig ist.

BÜCKEBURG. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 93 „Erweiterung Bauerngut“ sind noch einmal diverse Stellungnahmen eingegangen. Das hat die Stadtverwaltung auf Anfrage unserer Zeitung mitgeteilt.

Die Frist zu Stellungnahmen zum Bau eines geplanten Hochregallagers am Bückeburger Hasengarten war am 20. Januar abgelaufen. Bis dahin waren neben den Stellungnahmen der Behörden 16 nahezu gleichlautende Stellungnahmen von Mitgliedern des Luftsportvereins Bückeburg eingereicht worden. Darüber hinaus haben fünf Bürgerinnen und Bürger weitere Stellungnahmen abgegeben. Die Initiative „Wir lieben Bückeburg“ habe in beiden Planverfahren umfangreich Stellung genommen, teilte Bürgermeister Axel Wohlgemuth mit.”

Über den Inhalt der Stellungnahmen der Behörden wird nichts verlautet. Die Stellungnahmen der Stadt Porta und des Landkreises Minden-Lübbecke dürften wie bisher ablehnend sein.
Die ablehnenden Stellungnahmen des Luftsportvereins Bückeburg werden als “gleichartig” abqualifiziert. Nur 5 Bürgerinnen und Bürger haben noch eigene Stellungnahmen abgegeben.
Das ist auch der über die willfährige lokale Presse verbreiteten Meinung von Rat und Verwaltung zurückzuführen, dass die Sache bereits gelaufen sei und der Baubeginn kurz bevorstehe. Zumindest der Bauantrag sei schon gestellt. Wird EDEKA/Bauerngut die Dinge wie TESLA in Brandenburg regeln? Dort hatte man mit dem Bau auch schon mal ohne Baugenehmigung begonnen. 

“Die eingegangenen Stellungnahmen würden nun ausgewertet und in die Abwägung einfließen. Es sei nicht davon auszugehen, dass die Planungen noch einmal geändert werden müssten, heißt es in der Beantwortung der Anfrage weiter. Planungsänderungen würden eine erneute Beschlussfassung und dann eine erneute öffentliche Auslegung nach sich ziehen.”

Das ist der eigentliche Knackpunkt und der Schrecken von EDEKA/Bauerngut, Rat und Verwaltung: schwerwiegende Verzögerungen durch eine eventuell erforderliche Neuauslegung geänderter Pläne. Wurden die Belange der Feldlerchen ausreichend berücksichtigt? Wurden die Auswirkungen auf Landschaft und Natur richtig abgewogen? Wurden die Artenschutzbeiträge fachlich korrekt erhoben? Dies alles und mehr könnte gerichtlich überprüft werden. 

“Im nächsten Schritt ist also vorgesehen, über den Bau-und Mobilitätsausschuss (öffentlich), den Verwaltungsausschuss (nicht öffentlich) und abschließend den Rat (öffentlich) die Abwägung zu beraten und die Flächennutzungsplanänderung beziehungsweise den Bebauungsplan (als Satzung) final zu beschließen, heißt es zu den Zeitplanungen weiter. Ob eine Beratung bereits in den Sitzungen im März erfolgen könne, müsse zunächst offenbleiben, so der Bürgermeister weiter.”

Hier kommt die schon oft strapazierte Abwägung ins Spiel: die Belange der Wirtschaft, also EDEKA/Bauerngut werden über die Belange der Natur, der Landschaft, der Flora und der Fauna gestellt. Das ist der eigentliche Skandal und die offenkundige Rückwärtsgewandtheit von Rat und Verwaltung. Diese haben nicht erkannt, worauf es in Zeiten von Artensterben und Klimakatastrophe ankommt.  

“Bei der ersten öffentlichen Auslegung waren noch weit über 700 Stellungnahmen eingegangen, die sich gegen den Bau des Hochregallagers jenseits der B 83 am Hasengarten im Landschaftsschutzgebiet Bückeburg-West/Sandfurth

ausgesprochen hatten. Im Vorfeld der zweiten öffentlichen Auslegung hatte die Bürgerinitiative „Wir lieben Bückeburg“ erklärt, sehr viele Stellungnahmen mit Bedenken gegen den Bau des Hochregallagers einzubringen.”

Das haben wir als LSSB e.V., insgesamt 38 Seiten DIN A 4 ablehnende Stellungnahmen. Wie die Stadt behaupten kann, dass keinerlei Änderungen an ihrem Vorgehen notwendig sein könnten, ohne diese sorgfältig geprüft zu haben, bleibt das Geheimnis der Verwaltung. 

Hier nun unsere Stellungnahmen in voller Länge: 

Stellungnahme des LSSB e.V. zur Teilaufhebung des Landschaftsschutzes im LSG Bückeburg-West-Sandfurth

Stellungnahme des LSSB e.V. zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bückeburg

Stellungnahme des LSSB e.V. zur Aufstellung des B-Plans Nr. 93  der Stadt Bückeburg

Übrigens: Hr. Cremers hat übersehen, dass vor einer Beschlussfassung des Bückeburger Rats über den F-Plan und Bebauungsplan 93 erst der Kreistag Schaumburg die Teillöschung des Landschaftsschutzgebietes Bückeburg-West/Sandfurth beschließen muss.